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   VGH Bayern, 25.09.2017 - 7 CE 17.10229   

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https://dejure.org/2017,39456
VGH Bayern, 25.09.2017 - 7 CE 17.10229 (https://dejure.org/2017,39456)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2017 - 7 CE 17.10229 (https://dejure.org/2017,39456)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 (https://dejure.org/2017,39456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123, § 146 Abs. 4 S. 6; HZV § 54
    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Anforderungen an die Ermittlung der Ausbildungskapazität in einer Universitätsklinik

  • rewis.io

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZV § 54
    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Anforderungen an die Ermittlung der Ausbildungskapazität in einer Universitätsklinik

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; HZV § 54
    Universität W.; Humanmedizin; Klinischer Teil des Studiengangs; Sommersemester 2017; Patientenbezogene Kapazität; Altes Chefarztrecht; Hochschulzulassung; Ausbildungskapazität; Zulassungszahl; Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2017 - 7 CE 17.10229
    Der Senat hat bereits entschieden, dass es im Hinblick auf die für die Ausbildungseignung bedeutsame Verweildauer der Patienten sachgerecht ist, Betten nur dann als "tagesbelegt" im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZV anzusehen, wenn sie stationär über Nacht belegt sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 10.04.1987 - 7 CE 86.12013

    Ausbildungskapazität an der TU München im Studiengang Medizin (WS 1986/87)

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2017 - 7 CE 17.10229
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat trotz der hiergegen erhobenen Einwände seitdem unverändert festgehalten und bestätigt, dass die Privatpatienten der liquidationsberechtigten Klinikärzte, welche von jenen aufgrund eines gesonderten Behandlungsvertrages behandelt werden, seit jeher nicht der Ausbildung der Studierenden (Unterricht am Krankenbett) dienen und ihre Einbeziehung in die Berechnung der patientenbezogenen Kapazität vom Verordnungsgeber auch nicht gewollt war (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.4.1987 - 7 CE 86.12013).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2018 - 3 L 3439/18

    Sammelbeschluss Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    Bei den Privatpatienten der sogenannten Altvertragler, die von der Lehrperson im Rahmen der entgeltlichen Nebentätigkeit unter Benutzung der Einrichtung des Klinikums behandelt werden, handelt es sich aber nach wie vor nicht um Patienten des Klinikums (VG Düsseldorf, a.a.O, juris, Rn. 60; BayVGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

    Hier gilt mithin die durchgängige tradierte Rechtsprechung des Senats fort, mit der Folge, dass die betreffenden Patientenbetten insoweit nicht als tagesbelegte Betten im Sinne des Kapazitätsrechts anzusehen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 -10 B 1032/16.MM.W5-, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 29. Februar 2016 - 10 B 347/16.FM.W5 -, S. 2 bis 4 des amtlichen Umdrucks; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

  • VG Frankfurt/Main, 06.12.2021 - 3 L 2464/21

    Hochschulzulassung, Humanmedizin, Wintersemester 2021/2022

    Bei den Privatpatienten der sogenannten Altvertragler, die von der Lehrperson im Rahmen der entgeltlichen Nebentätigkeit unter Benutzung der Einrichtung des Klinikums behandelt werden, handelt es sich aber nach wie vor nicht um Patienten des Klinikums (Hess. VGH a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

    Hier gilt mithin die durchgängige tradierte Rechtsprechung des für Hochschulzulassungsrecht zuständigen Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs fort, mit der Folge, dass die betreffenden Patientenbetten insoweit nicht als tagesbelegte Betten im Sinne des Kapazitätsrechts anzusehen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 -10 B 1032/16.MM.W5-, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 29. Februar 2016 - 10 B 347/16.FM.W5 -, S. 2 bis 4 des amtlichen Umdrucks; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 3 L 2957/19

    Sammelbeschluss Humanmedizin Wintersemester 2019/2020

    Bei den Privatpatienten der sogenannten Altvertragler, die von der Lehrperson im Rahmen der entgeltlichen Nebentätigkeit unter Benutzung der Einrichtung des Klinikums behandelt werden, handelt es sich aber nach wie vor nicht um Patienten des Klinikums (HessVGH a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

    Hier gilt mithin die durchgängige tradierte Rechtsprechung des für Hochschulzulassungsrecht zuständigen Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs fort, mit der Folge, dass die betreffenden Patientenbetten insoweit nicht als tagesbelegte Betten im Sinne des Kapazitätsrechts anzusehen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 -10 B 1032/16.MM.W5-, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 29. Februar 2016 - 10 B 347/16.FM.W5 -, S. 2 bis 4 des amtlichen Umdrucks; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2022 - 3 L 2222/22

    Hochschulzulassung

    Bei den Privatpatienten der sogenannten Altvertragler, die von der Lehrperson im Rahmen der entgeltlichen Nebentätigkeit unter Benutzung der Einrichtung des Klinikums behandelt werden, handelt es sich aber nach wie vor nicht um Patienten des Klinikums (Hess. VGH a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

    Hier gilt mithin die durchgängige tradierte Rechtsprechung des für Hochschulzulassungsrecht zuständigen Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs fort, mit der Folge, dass die betreffenden Patientenbetten insoweit nicht als tagesbelegte Betten im Sinne des Kapazitätsrechts anzusehen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 -10 B 1032/16.MM.W5-, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 29. Februar 2016 - 10 B 347/16.FM.W5 -, S. 2 bis 4 des amtlichen Umdrucks; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris, Rn. 9).

  • VG Düsseldorf, 03.01.2018 - 15 Nc 91/17

    Humanmedizin; Klinischer Studienabschnitt; patientenbezogen; Kapazität;

    Ebenso BayVGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris Rdnr. 9.
  • VG Düsseldorf, 03.01.2018 - 15 Nc 97/17

    Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf

    Ebenso BayVGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 7 CE 17.10229 u.a. -, juris Rdnr. 9.
  • VG Würzburg, 19.02.2018 - W 7 E 17.20129

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Wenn der Antragsgegner dabei die tagesbelegten Betten aufgrund der Mitternachtszählung einschließlich Privatbetten zugrunde legt (Tabellenblatt "4. Festsetzung" der vom Antragsgegner vorgelegten Berechnungsmappe), ist dies von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 12.06.2014, 7 CE 14.10012 u.a. - juris - Rn. 17 ff.; vgl. zuletzt BayVGH B.v. 25.9.2017 - 7 CE 17.10229 u.a.).
  • VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18079

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik

    Die Universitäten sind deshalb kapazitätsrechtlich nicht verpflichtet, bei der Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auch Patienten zu berücksichtigen, die lediglich teilstationär in der Tagesklinik behandelt und am Aufnahmetag wieder entlassen werden (vgl. BayVGH B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn.11; B.v. 25.9.2017 - 7 CE 17.10229 - juris Rn. 10).
  • VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18077

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik

    Die Universitäten sind deshalb kapazitätsrechtlich nicht verpflichtet, bei der Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auch Patienten zu berücksichtigen, die lediglich teilstationär in der Tagesklinik behandelt und am Aufnahmetag wieder entlassen werden (vgl. BayVGH B.v. 8.10.2018 - 7 CE 18.10011 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn.11; B.v. 25.9.2017 - 7 CE 17.10229 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 11.12.2020 - W 7 E 20.20112

    Kapazitätsberechnung für Klinischen Teil des Medizinstudiums

    Wenn der Antragsgegner dabei die tagesbelegten Betten aufgrund der Mitternachtszählung einschließlich Privatbetten zugrunde legt (Tabellenblatt "4. Festsetzung" der vom Antragsgegner vorgelegten Berechnungsmappe), ist dies von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 12.6.2014, 7 CE 14.10012 u.a. - juris - Rn. 17 ff.; BayVGH, B.v. 25.9.2017 - 7 CE 17.10229 u.a.).
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